Mit Geldstrafen reagierte der DFB auf die Fan-Proteste gegen den Einstieg eines DFL-Investors. Zweitligist VfL Osnabrück hat dagegen nun Einspruch erhoben - und erwägt den Gang vor Gericht.
Mit Geldstrafen reagierte der DFB auf die Fan-Proteste gegen den Einstieg eines DFL-Investors. Zweitligist VfL Osnabrück hat dagegen nun Einspruch erhoben - und erwägt den Gang vor Gericht.Nachdem die DFL-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für den Einstieg eines DFL-Investors gestimmt hatte, kam es landesweit in etlichen Stadien zu Protesten, die mit demEs geht um 20.
Der VfL Osnabrück wurde im Zuge dessen mit einer Strafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Der DFB bezieht sich in seiner Mitteilung hierbei auf Protest-Aktionen des VfL-Anhangs bei den Auswärtsspielen in Nürnberg und Elversberg sowie beim Heimspiel gegen Hansa Rostock, als"diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle" auf den Platz geworfen wurden und für zusammengerechnet 15 Minuten Spielunterbrechung gesorgt haben.
Auf das am Montagnachmittag verkündete Urteil reagierten die Osnabrücker am Dienstagmorgen mit einer Pressemitteilung, in der man klarstellte, dem Urteil nicht zugestimmt und Einspruch gegen die Geldstrafe eingelegt zu haben. "Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt", sagt Dr. Michael Welling, der kaufmännische Geschäftsführer des VfL Osnabrück."Dies entspricht in keiner Weise unserem Demokratie- und Rechtsverständnis, weshalb wir uns entschieden haben, auch gegen das Urteil des Sportgerichts Einspruch einzulegen.
"Wenn sich klubunabhängig Fans mit den friedlichen Protesten für die Wahrung der 50+1-Regel und damit den deutschen Fußball einsetzen, stellt sich einmal mehr die Frage der Zuordnungsbarkeit, die der VfL in seiner Stellungnahme bereits aufgeworfen hat und auf die in der Urteilsbegründung nicht eingegangen wurde." Bereits Anfang Februar hatten sich die Osnabrücker in einem Schreiben bezüglich des Abstimmungsprozesses klar positioniert.
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