Lebenslang - Es war eine rasche Entscheidung, die von den Geschworenen im Mordprozess um das geschlagene, gewürgte und erstickte Callgirl Anamaria D. (23) fällten. Es war Mord!
Das Urteil im Mordprozess um das Callgirl Anamaria D. - das geschlagen, erwürgt und erstickt wurde - war eine rasche Entscheidung: Nach nur drei Stunden Beratung entschieden sich die Geschworenen einstimmig für Mord. Der Täter muss lebenslang ins Gefängnis - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Um kurz vor 13.30 Uhr schloss Richterin Dagmar Geroldinger das Verfahren und schickte die acht Geschworenen zur Beratung.
Jedenfalls war immer weiter zu entscheiden, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder vielleicht in „absoluter Berauschung“ auch nicht wusste, was er tat. Und schließlich war noch die Frage zu klären, ob es eine „Störung der Totenruhe“ gab.Anwalt Andreas Mauhart hielt ein gut halbstündiges Plädoyer, in dem es darum ging, die Geschworenen davon zu überzeugen, dass Alexander M.
Der Grad der Alkoholisierung sei nicht mehr exakt nachvollziehbar. Eine gewisse „Einschränkung“ sei zwar möglich, aber kein Grund für gänzliche Unzurechnungsfähigkeit. Und er selbst gab bei der Untersuchung an, dass er bei der Tat „abgesehen vom Alkohol keine Drogen konsumiert habe“.Für die Motivation der Tat konnte die Psychiaterin keine exakte Aussage treffen. Doch es sei möglich und denkbar, dass „die Frau stellvertretend für eine andere gestorben ist“.
Was immer Herr M. konsumiert hatte, er war am Tattag immer in der Situation präsent. Es gab einen ausgesprochenen Vernichtungswillen.Laut Adelheid Kastner sei Alexander M. an sich nicht gefährlich und daher eine Unterbringung in einer Anstalt nicht möglich oder denkbar. Dennoch spielte der Drogenkonsum im Prozess weiter eine Rolle spielen, denn dieser ist für den Angeklagten wie ein Strohhalm, an den er sich klammerte. Anwalt Andreas Mauhart beantragte zum Ende des ersten Verhandlungstages eine Haar-Analyse seines Mandanten. Dieses soll den Drogenkonsum von Alexander M. belegen. „Die Haarlänge ist ausreichend, um den Nachweis zu erbringen“, sagte Mauhart und spielte auf den Pferdeschwanz des Angeklagten an.Denn Alexander M.
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