Obergericht bestätigt: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung nicht gerechtfertigt

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Obergericht bestätigt: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung nicht gerechtfertigt
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Das Aargauer Obergericht bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters wegen sexueller Belästigung nicht rechtens war. Ein Mitarbeiter macht Annäherungsversuche gegenüber einer Kollegin und wird daraufhin fristlos entlassen. Er klagt dagegen und erhält Recht.

Das Aargau er Obergericht bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters wegen sexueller Belästigung nicht rechtens war.Ein Mitarbeiter macht Annäherungsversuche gegenüber einer Kollegin. Nach einer verbalen Auseinandersetzung wird der Mann wegen sexueller Belästigung fristlos entlassen: Er klagt dagegen und bekommt Recht.

Seine Annäherungsversuche führen zu einem Streit am Arbeitsplatz: Der Mann bekommt ohne Verwarnung die fristlose Kündigung. Der Mann zieht dagegen vor Gericht: Das Aargauer Obergericht bestätigt nun das Urteil des Bezirksgerichts Kulm, wonach die Kündigung nicht rechtmässig ist.Ein damals 53-jähriger Angestellter eines Unternehmen will sich einer 20-jährigen Kollegin nähern. Er schickt ihr im Februar 2022 eine Facebook-Nachricht: «Du bist eine wunderschöne Frau. Leider für mich unerreichbar». Dazu ein Kuss- und ein Äffchen-Emoji.

Drei Monate später, im Mai 2022, kommt es am Arbeitsplatz zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Mann und seiner deutlich jüngeren Kollegen. Die Frau wird von einem Vorgesetzten zu dem Vorfall befragt. Das Unternehmen reagiert tags darauf mit der fristlosen Kündigung des Mitarbeiters – ohne vorherige Verwarnung.Der Mann akzeptiert die Kündigung nicht und zieht vor Gericht,die «Aargauer Zeitung» über den Fall.

Das Unternehmen legt daraufhin beim Aargauer Obergericht Berufung ein – und bleibt damit erfolglos. Das Gericht sieht in der Facebook-Nachricht des Mannes «nicht offensichtlich» eine sexuelle Belästigung, «geht es doch inhaltlich in erster Linie um ein Kompliment, ohne dass dafür eindeutig sexuell konnotierte Worte oder Emojis verwendet worden wären».

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