Gabrielle Lebreton (39) sonnte sich im Sommer 2021 oben ohne in der Plansche im Plänterwald und wurde von der Polizei deshalb aus dem Bad geworfen. Nachdem ihre Klage auf Geldentschädigung vor dem Landgericht scheiterte, gab es im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht zwischen Lebreton und dem Land Berlin vorerst keine Einigung.
und wurde von der Polizei deshalb aus dem Bad geworfen. Nachdem ihre Klage auf Geldentschädigung vor dem Landgericht scheiterte, gab es im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht zwischen Lebreton und dem Land Berlin vorerst keine Einigung.
Das Gericht sprach von einer deutlich übersetzen Summe, die die Klägerin fordert. „Wir müssen es in ein Verhältnis setzen mit anderen Diskriminierungen“, sagte die Vorsitzende Richterin Cornelia Holldorf. Hier bewege man sich im dreistelligen Bereich, etwa mehrere hundert Euro.
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