Das neue Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Menschen, die sich nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen leichter zu ändern. Für transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ist dies eine große Erleichterung.
Nicht jede Person identifiziert sich mit dem Geschlecht, das in der Geburtsurkunde vermerkt ist. Solche Menschen können künftig ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen leichter ändern. Das ist ein echter Fortschritt. An anderen Stellen enthält das neue Gesetz gravierende Mängel.Eine Demo-Veranstaltung im Zuge der Abstimmung im Bundestag über das neue Selbstbestimmungsgesetz .
Das war so im Transsexuellengesetz geregelt, das noch aus dem Jahr 1981 stammt. Verbände, die die Rechte von Transpersonen vertreten, kritisieren diesen Vorgang seit Jahren als langwierig und entwürdigend. Daher ist es richtig und wichtig, dass die Ampel-Regierung der veralteten Regelung endlich ein dringend notwendiges Update verpasst. Leider hat ihr neues Gesetz aber einige Schwächen.
Kritiker warnen schließlich auch, dass die Ampel mit einer Änderung in letzter Minute ein potenzielles Sicherheitsrisiko geschaffen hat. Ursprünglich war im Gesetzentwurf vorgesehen, dass neue Geschlechtseinträge und Namen automatisch an die Sicherheitsbehörden übermittelt werden. Dieser Passus wurde jedoch gestrichen. Die Union befürchtet nun, dass damit dem Missbrauch durch Kriminelle Tür und Tor geöffnet wird. Das erscheint übertrieben.
Geschlechtseintrag Vornamen Selbstbestimmungsgesetz Transsexuelle Intergeschlechtliche Nichtbinäre
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