Mit Corona auf die Straße, in die Arbeit oder Schule: Als eines der ersten Bundesländer hebt Bayern am Mittwoch die Isolationspflicht auf und führt stattdessen Schutzmaßnahmen für Corona-Positive ein. Ein Überblick über die neuen Regeln.
Vom "Absprung aus der Pandemie in Richtung Normalität" spricht der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts. Das Coronavirus werde weiter da sein, aber der Umgang mit ihm sei jetzt ein anderer. "Ein Teil der Normalität heißt: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Nicht mehr: Wer infiziert ist, bleibt zu Hause.
Darüber hinaus gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen auch ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte, Betreiber und Ehrenamtliche. Auch hier gibt es eine Ausnahme für heilpädagogische Tagesstätten. In Krankenhäusern, Vorsorge-, Rehabilitations- und Behinderteneinrichtungen sowie bei Rettungsdiensten sind von dem Tätigkeitsverbot alle Beschäftigten und Ehrenamtlichen ausgenommen, die keinen Kontakt zu vulnerablen Menschen haben.
Der Minister appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen einzuhalten und sich im Fall eines positiven Testergebnisses selbst zu isolieren. "Wem es möglich ist, der sollte beispielsweise von zu Hause arbeiten und sich so weit wie möglich von anderen Personen im Haushalt fernhalten." Nach mehr als zwei Jahren Pandemie wisse jeder sehr gut, wie wir er sich und andere vor einer Ansteckung schützen könne.
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