Die Regierung hat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz vereint bisherige Corona-Pandemie-Erfahrungen mit den jeweiligen politischen Überzeugungen von SPD, Grünen und FDP.
Das neue Infektionsschutzgesetz lässt sich auf diesen Nenner bringen: Ab Oktober gilt im ganzen Land eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Letztere haben zudem eine Testpflicht. Die Länder können je nach Pandemielage weitere Maßnahmen anordnen. Dazu gehört eine Maskenpflicht in Innenräumen, die für frisch Geimpfte, Genesene oder Getestete unter Umständen entfallen kann.
Zu einem wichtigeren Thema ist bereits gesprochen worden. Im Dezember 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht den Staat aufgefordert, behinderte Menschen bei der Platzzuteilung in der Intensivstation vor Benachteiligung zu schützen. Das Kabinett legte nun fest, dass in einem solchen Fall nur „die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ das Kriterium für die Zuteilungsentscheidung sein darf.
Gleichzeitig verlängerte das Kabinett die Coronavirus-Einreiseverordnung bis zum 30. September. Wer aus einem Land mit einer gefährlichen Virusvariante einreisen will, unterliegt grundsätzlich einem Beförderungsverbot und muss sich vor der Einreise anmelden, einen Test vorlegen und zwei Wochen in Quarantäne.
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