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das umstrittene Gesetz noch einmal nachgebessert – und unter anderem einen Grenzwert für Cannabis konsum im Straßenverkehr beschlossen. Das Parlamentsplenum nahm in der Nacht zum Freitag einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition an, der den Cannabis -Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum festlegt. Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Bisher gibt es noch keinen Cannabis-Grenzwert für den Straßenverkehr. Damit gilt ein Verbot für den Konsum der Droge bei Teilnahme am Straßenverkehr. Die Unionsfraktion hatte in einem eigenen Antrag gefordert, dies beizubehalten und vor einem Anstieg der Unfallzahlen gewarnt. Der Antrag von CDU und CSU wurde nun aber abgelehnt.
Der nun geplante Wert ist laut der Expertenkommission vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Mit dem Grenzwert sollen demnach nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum »in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte«.Neben der Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes beschloss der Bundestag auch Nachbesserungen am Cannabisgesetz selbst.
Erst im Februar hatte der Bundestag das Gesetz zur teilweisen Cannabislegalisierung verabschiedet. Im Bundesrat zeigten sich anschließend mehrere Bundesländer skeptisch und drohten damit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Vorhaben deutlich verzögert hätte. Deshalb wird den Ländern nun nachträglich ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt, etwa bei der Überprüfung der Anbauvereine, die die Droge ab dem 1.
Zudem soll die bereits vorgesehene Evaluation des Cannabisgesetzes erweitert werden. Auf Wunsch der Länder sollen neben Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz auch die Mengen für Besitz und Weitergabe der Anbauvereinigungen untersucht werden. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes für Länder und Kommunen zur Suchtprävention durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorgesehen.
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