Was ist im Wahlkampf erlaubt? Parteien wie die SPD und die AfD sollen auf Facebook gezielt Anhänger der politischen Konkurrenz umworben haben. Ist das schon ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze?
Laut Noyb legen die ausgewerteten Daten nahe, dass die sechs Parteien gezielt versucht haben, sich bei den Anhängern anderer Parteien anzubiedern. So wurde ein Wahlkampfauftritt von Olaf Scholz insbesondere CSU-Wählern empfohlen. Die Linke fischte offenbar mit dem Slogan »Klimaschutz sozial gerecht« nach Grünenwählern, während die AfD einen Werbespot mit Kritik an hohen Benzinpreisen laut der Plug-in-Daten insbesondere an FDP-Anhänger schickte.
Nach Auffassung der Datenschutzaktivisten spielt das allerdings auch keine Rolle: »Die DSGVO schützt Daten zur politischen Einstellung von Personen besonders streng«, erklärt Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei Noyb. Solche Daten seien nicht nur sehr schützenswert, sondern erlaubten auch großflächige Manipulation von Wählern, wie Cambridge Analytica gezeigt habe.
Der Social-Media-Konzern hat aber einige Werkzeuge bereitgestellt, die zumindest Hinweise auf das eigene Werbeprofil bieten:zeigen, welche Werbung man angeklickt hat und von Facebook dem eigenen Interessenprofil hinzugefügt wurde.ermöglicht es jedermann, aktuelle Werbekampagnen nachzuschlagen. Bei politischen Kampagnen verrät Facebook zusätzliche Informationen wie das ungefähre Werbebudget.
Nähere Informationen über das Targeting kann man erfahren, wenn man in einer Facebook-Anzeige rechts oben klickt und den Unterpunkt »Warum sehe ich diese Werbeanzeige« anklickt. Auf diesen Daten beruht die Beschwerde von Noyb. Die Berliner Datenschutzbehörde muss nun prüfen, ob sie der Interpretation von Noyb zustimmt. Ein Erfolg der Aktivisten ist plausibel: Erst kürzlich hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber der Bundesregierung die Nutzung von Facebook-Seiten insgesamt untersagt, da die gesetzmäßige Verarbeitung der Daten der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet sei.
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