Mutter im Cannabis-Prozess freigesprochen: Urteil des Landgerichts Augsburg

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Das Amtsgericht Aichach verurteilt eine 46-jährige Frau, die mit ihrem Sohn und dessen Freund Marihuana geraucht haben soll. Dagegen legt sie Berufung ein.

Aichach-Friedberg/AugsburgDas Amtsgericht Aichach verurteilt eine 46-jährige Frau, die mit ihrem Sohn und dessen Freund Marihuana geraucht haben soll. Dagegen legt sie Berufung ein.Weil sie mit Minderjährigen gekifft haben soll, wurde eine Mutter am Amtsgericht Aichach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gegen das Urteil legte sie Berufung ein.Weil sie mit Minderjährigen gekifft haben soll, wurde eine Mutter am Amtsgericht Aichach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein.Sie soll mit ihrem Sohn und dessen Freund Marihuana geraucht haben. Eine 46-jährige Frau wurde deshalb im Februar am Aichacher Amtsgericht wegen Weitergabe von Cannabis an Minderjährige . Als Auflage sollte sie 1200 Euro an die Suchtfachambulanz zahlen. Gegen das Urteil legte die Mutter Berufung ein. Am Landgericht Augsburg wurde sie nun freigesprochen, berichtet Gerichtssprecher Michael Rauh auf Anfrage.Seit April 2024 ist der private Konsum und Anbau von Cannabis Erwachsenen in geringen Mengen zwar erlaubt. Das gilt aber nicht für Minderjährige. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige ist deshalb strafbar. Der 46-jährigen Mutter wurde vorgeworfen, zusammen mit ihrem damals 15-jährigen Sohn und dessen 17-jährigem Freund gekifft zu haben. Dieser Freund sagte vor Gericht aus, er habe mit dem 15-jährigen Sohn der Frau öfter Marihuana geraucht. An einem Abend im Mai seien sie vor dem Haus der Angeklagten gesessen. Bei der Gelegenheit habe die Mutter seines Freundes den Joint probiert und dann an ihn und ihren Sohn weitergegeben.Die Frau bestritt das. Ihr Verteidiger am Amtsgericht war der Ansicht, die Frau habe den Joint nicht mitgebracht, deshalb habe sie sich auch nicht strafbar gemacht. Die Jugendrichterin bewertete das anders. Sie verurteilte die Mutter zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Am Landgericht Augsburg vor der 1. Jugendkammer machte nun einer der beiden Jugendlichen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, berichtet Rauh. Somit sei ein Tatnachweis nicht zu führen gewesen. Die 46-Jährige wurde freigesprochen. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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