Im sogenannten „Porsche-Mord“ wird der Angeklagte nach erfolgreicher Revision der Verteidigung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richterin macht deutlich, dass sie mit der verhängten Strafe nicht zufrieden ist.
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Aufgrund der BGH-Entscheidung wurde der Fall an ein anderes Schwurgericht am Landgericht München I zurückverwiesen und jetzt in Teilen neu verhandelt. Am Freitag verurteilten die Richterinnen der 1. Strafkammer David H. nunmehr wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft. Außerdem ordneten sie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Vor Antritt der Maßregel muss H. zwei Jahre und drei Monate seiner Haftstrafe verbüßen.
David H. und das spätere Opfer hatten sich im Jahr 2019 kennengelernt. Der Dealer verkaufte Kokain, H. wurde sein Stammkunde. Doch David H. soll aufgrund seiner Drogensucht in finanzielle Schieflage geraten sein und Schulden bei seinem Dealer gehabt haben. Die hatten sich kurz vor der Tat summiert. Der Dealer soll von H. utopische Strafzinsen gefordert haben.Im März 2020 soll H. aufgrund der massiven Forderungen in Panik verfallen sein.
Er habe dem anderen nur Angst einjagen wollen, hatte der 25-Jährige im ersten Prozess im Juni vergangenen Jahres beteuert. Sein Dealer habe ihn ausgelacht und gefragt, was er mit dem Spielzeug wolle. Als der Dealer die Hand in seine Richtung hob, habe er die Augen geschlossen und dreimal abgedrückt. Danach stieg H. aus und ging.
Richterin Elisabeth Ehrl fand bei der Urteilsbegründung am Freitag deutliche Worte für den Beschluss des BGH. Ihre Kammer habe nurmehr eine schuldangemessene Strafe finden sollen"in einem engen vorgegebenen Rahmen". Für eigene Feststellungen sei kein Platz gewesen. Ihre Kammer sei in nahezu allen Punkten an die Feststellungen gebunden gewesen, die die Richter im ersten Verfahren getroffen haben.
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