Hofbräuhaus gegen Hofbrauhaus: Namensstreit endet vor Gericht in München
steht ein Hofbräuhaus, lautet der Refrain des trinkseligen Gassenhauers, der mit „oans, zwoa, gsuffa“ zum Heben des Maßkrugs anspornt. Doch es sind Misstöne entstanden. Denn in Dresden gibt es inzwischen ein Hofbrauhaus. Das ist weder eine Brauerei noch eine Gaststätte, sondern nur eine Marke, und dann auch noch ohne „äu“. Dennoch stört die Namensgebung die Münchner. Am Dienstag um 15 Uhr soll nun das Landgericht München I über den Streit entscheiden.
Deshalb ließ sich Hofbräu München nach eigenen Angaben mit der Marke „Hofbräuhaus“ auch korrespondierende Domainnamen schützen. Bei Konflikten seien zumeist einvernehmliche Einigungen erzielt worden.Dennoch holte sich der Lebensmittelhändler John Scheller 2011 die sogenannte Wort- und Bild-Marke für „Dresdner Hofbrauhaus“ beim Deutschen Patent- und Markenamt .
Das von Herzog Wilhelm V. gegründete Münchner Hofbräuhaus gibt es seit 1589. Im Jahr 1879 wurde die Schutzmarke beim kaiserlichen Patentamt eingetragen. Mittlerweile ist der Markenschutz für das Staatliche Hofbräuhaus in München bei der EU-Behörde für geistiges Eigentum mit Sitz im spanischen Alicante vermerkt.
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