Im Markenstreit zwischen dem Hofbräuhaus München und dem Dresdner Hofbrauhaus sehen die Richterinnen des Landgerichts München I schützenswerte Rechte der Münchner im Vordergrund.
, die am Dienstag in der Causa Staatliches Hofbräuhaus/John Scheller verhandelten.
Wie die Vorsitzende Richterin sagte, sei es mit der"Verwechslungsgefahr" der Begriffe Hofbrauhaus und Hofbräuhaus nicht so ganz einfach. Zumal der Begriff Hofbrauhaus nur mehr"rein beschreibend" sei und überdies"umfangreich genutzt" werde. Darüber hinaus gebe es zwischen beiden Marken"erhebliche Unterschiede in der bildlichen Gestaltung". Mit der Verwechslungsgefahr sei es deshalb"schwierig".
Ob eine Koexistenz beider Marken mögliche sei, fragte die Vorsitzende Richterin die Anwälte, worauf die Vertreterin des Staatlichen Hofbräuhauses sagte, man sei grundsätzlich einigungsbereit. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Beklagte auf den Begriff Hofbrauhaus verzichte. "Der Hof muss weg?", fragte der Anwalt der Dresdner."Dresdner Brauhaus" sei"auch schön", merkte die Richterin an und gewährte den Anwälten eine Pause, um mit ihren Mandantinnen beratschlagen zu können. Ein Vergleich, so schien es, war zum Greifen nah. Doch die Anwältin des Staatlichen Hofbräuhauses erreichte dessen Geschäftsführer nicht mehr.
Die Richterin empfahl den Parteien daraufhin, nochmals Gespräche über einen Vergleich mit Frist bis zum 8. März zu führen. Sonst wird das Gericht Ende April eine Entscheidung in der Sache verkünden.
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