Rezepte für 120 Euro! Münchner Arzt verschrieb mehr als 500 Patienten Cannabis - jetzt muss er in den Knast
München - Harte Konsequenzen für einen Münchner Mediziner! Die 19. Strafkammer des Landgerichts München I den Angeklagten Rolf M. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihm wurden 539 Fälle der unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibung von Betäubungsmitteln und der Besitz einer Pistole nachgewiesen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte, der als niedergelassener approbierter Arzt zuletzt in München eine Arztpraxis unterhielt, in der Zeit vom 01.03.2017 bis 04.10.2018 Marihuana an Patienten in 539 Fällen verschrieben hat, obwohl bei diesen Patienten kein therapeutisches Erfordernis hierfür bestand.
Seit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, die zum 10. März 2017 in Kraft trat, können Ärzte ihren Patienten Cannabis verschreiben, wenn ihre Anwendung begründet ist, ohne dass der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann.
Zur Überzeugung des Gerichts kam es dem Angeklagten darauf an, sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Nach den Feststellungen vereinbarte der Angeklagte mit seinen Patienten für die jeweils erste Verschreibung von Cannabis eine Zahlung in Höhe von 120 € bzw. ab dem Jahr 2018 in Höhe von 150 € sowie für jede Folgeverschreibung eine Zahlung in Höhe von jeweils 60 €.
Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten wertete die Kammer den freiwilligen Verzicht auf die Approbation sowie sein von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis. Das Gericht berücksichtigte zudem den Umstand, dass sich der Angeklagte mit der formlosen Einziehung der sichergestellten Waffe einverstanden erklärt hat.
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