MedizinischeDienste fordern Wiedereinführung der Telefonbegutachtung: Die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen bringt die Medizinischen Dienste an ihre Kapazitätsgrenzen. md_bund
Ob jemand pflegebedürftig ist, soll nach Willen des Medizinischen Dienst Bund künftig per Telefon ermittelt werden können.Der Medizinische Dienste müssen immer Pflegebedürftige begutachten: Laut einer Mitteilung des Medizinischen Dienstes Bund vom Dienstag sind die Begutachtungszahlen in den vergangenen sechs Jahren von 1,8 Millionen auf 2,6 Millionen gestiegen.
werde die Lage weiter verschärfen. Die Medizinischen Dienste fordern daher die sofortige Wiedereinführung der Telefonbegutachtung, um damit Versorgungssicherheit für die Versicherten zu gewährleisten.Die Begutachtung der Versicherten ist Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches hat die Begutachtung im Hausbesuch zu erfolgen.
Die Erfahrung aus der Pandemie zeige, dass das strukturierte Telefoninterview eine gleichwertige Alternative zum Hausbesuch sein könne: Die Pflegegradverteilung sei bundesweit stabil geblieben, weil sich das Begutachtungsverfahren sehr gut eignet, um es auch telefonisch einzusetzen, betont sie.
Die Höherstufungsanträge haben sich zwischen 2016 bis 2022 von 0,6 Millionen auf 1,2 Millionen verdoppelt. Die Ergebnisse der Versichertenbefragung haben gezeigt, dass die Zufriedenheit der Versicherten mit dem strukturierten Telefoninterview genauso hoch war wie bei den Hausbesuchen.Die Pflegebegutachtung erfolgt beim Medizinischen Dienst durch qualifizierte Pflegefachkräfte. Dort stieg die Anzahl der Vollzeitstellen bundesweit um 43 Prozent.