Ein Leser fragt, ob die Post seinen Zugang zu Onlinediensten sperren darf, wenn er die Swiss ID ablehnt. Ein anderer Leser will wissen, ob er aus IV-Renten Vorschusszahlungen des Sozialamts bezahlen muss.
Nicht alle Nutzerinnen und Nutzer konnten sich mit der Swiss ID anfreunden. Wer nicht umstellt, verliert jetzt seinen Zugang zu gewissen Postdienstleistungen.Die Schweizer Post hat mir auf Ende Juni den Zugang zu allen elektronischen Dienstleistungen gelöscht. Dies mit der Begründung, ich müsse meine Identifikation auf die Swiss ID umstellen.
Mit dem Verzicht auf die Swiss ID verlieren Kundinnen und Kunden einerseits den Zugang zu einigen Dienstleistungen wie Steuerung der Paketzustellung oder Versendung von Postkarten. Für andere Dienstleistungen wird die Kundschaft am Schalter mehr bezahlen müssen. So kostet zum Beispiel das Zurückbehalten der Post für eine vorübergehende Aufbewahrung online 8 Franken, während am Schalter 20 Franken bezahlt werden müssen.
Ja, es gibt eine Rückerstattungspflicht für die Sozialhilfegelder. Denn Sie haben die Sozialhilfe als Vorschuss zur Überbrückung erhalten, bis das Verfahren zur Bestimmung der Invalidenrente abgeschlossen war. Wenn die IV-Rente rückwirkend ausbezahlt wird, müssen Sie deshalb den Vorschuss zurückzahlen. Häufig geschieht das automatisch, weil das Sozialamt der Gemeinde bei der Invalidenversicherung vorstellig wird und direkt ein Verrechnungsgesuch stellt.
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