Der Papierstapel wird immer größer und auch die Ordner platzen aus den Nähten. Gerade Kontoauszüge nehmen gerne viel Platz weg. Wie lange Sie warten müssen, bis Sie sie wegwerfen können, lesen Sie hier.
zufolge bei Kontoauszügen aus. Denn auf ihrer Website schreibt die Bank, dass es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Kontoauszüge gibt. Zumindest nicht für Privatpersonen. Das schreibt auch der Bundesverband deutscher Banken.
Das bedeutet: Wer noch nicht auf Online-Kontoauszüge umgestellt hat, kann die Auszüge direkt in den Müll werfen. Doch die Sparkasse rät eher dazu, die Kontoauszüge aufzubewahren. Und zwar für drei Jahre. Damit sollen sich Personen"für einen eventuellen Streitfall" absichern, heißt es auf der Website weiter. Denn mit den Kontoauszügen könnte auf Nachfrage bewiesen werden, dass bestimmte Zahlungen durchgeführt wurden.Anders sieht es wiederum für Selbstständige aus. Denn diese müssen ihre Kontoauszüge mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Zumindest die Kontoauszüge, die sie von ihren Geschäftskonten haben.
Wer bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung angeben will, um sie von der Steuer abzusetzen, muss die Kontoauszüge auch so lange behalten, bis der Steuerbescheid da ist. Außerdem muss dann noch die Einspruchsfrist beendet sein.weiter, dass Rechnungen für Handwerker oder Dienstleistungen, die sich auf ein Grundstück beziehen, auch aufgehoben werden müssen. Und zwar für mindestens zwei Jahre. Das sei gesetzlich geregelt.
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