Ein Gesetz sollte den Verkauf der Derivats 1V‑LSD verbieten. Doch ein Kommafehler könnte dafür sorgen, dass stattdessen eine Reihe von LSD-Derivaten nachträglich legalisiert wird.
Jetzt wurde bekannt, dass es möglicherweise nie zu einem richtigen Verbot kam. Wie das Rechtsmagazinberichtet, haben der Strafrechtler und Kriminologe an der Uni Heidelberg, Dr. Sebastian Sobota, die Chemikerin Dr. Annika Klose sowie der Materialwissenschaftler Dr. Lukas Mirko Reinold herausgefunden, dass dem Gesetzgeber ein folgenschwerer Fehler unterlaufen ist.
Und das alles wegen eines Bindestrichs. Statt eines Kommas wurde an einer Stelle im Gesetz ein Bindestrich gesetzt. Nicht nur das umstrittene 1V‑LSD, sondern auch andere bereits verbotene Substanzen seien damit theoretisch wieder legal. Wie Sobota gegenüber demerklärt, gehe es konkret um 5.2.a der Anlage zum NpSG."Der Verordnungsgeber hat dort in 'Alkylcarbonyl Cycloalkylcarbonyl- ' einen Bindestrich statt eines Kommas eingebracht.
Ob das aber etwas an der aktuellen Lage ändert, ist fraglich. Shops, die Legal Highs anbieten, haben ohnehin längst ein Nachfolgeprodukt des umstrittenen 1V‑LSD im Angebot. Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt.
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