Nach dem Tod eines früheren KZ-Wachmanns, der wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Menschen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, hat das Internationale Auschwitz Komitee die Bedeutung des Urteils betont. Der 102-Jährige war vor kurzem gestorben, bevor über seine Revision gegen das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden war. Ein Sprecher des Landgerichts Neuruppin bestätigte am Donnerstag, eine Nachricht des BGH zum Tod des 102-Jährigen sei eingegangen.
Der Angeklagte habe in dem Prozess wie fast alle SS-Angehörigen, die vor deutschen Gerichten gestanden hätten, „die Wahrheit verweigert und sich in seiner Welt der Fiktion und der Lügen verschanzt“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner am Donnerstag. „Das Gericht in Brandenburg hat dennoch noch einmal betont, dass jeder SS-Angehörige, der an dem Räderwerk des Tötens in den Konzentrationslagern beteiligt war, sich schuldig gemacht .
Auch Nebenklage-Vertreter Thomas Walther, der mehrere Überlebende und Angehörige von NS-Opfern vertreten hatte, betonte die Bedeutung des Prozesses gegen den früheren KZ-Wachmann. „Die dort nach 36 Verhandlungstagen getroffenen Feststellungen sind den Überlebenden und den Familien der Mordopfer von Sachsenhausen auch ohne Bestätigung des Bundesgerichtshofs von überragender Bedeutung“, teilte Walther mit.
Der hoch betagte Angeklagte hatte im Prozess vor dem Landgericht Neuruppin hartnäckig bestritten, überhaupt im KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.
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