Ob bei Masken-Deals vertragliche Pflichten verletzt wurden, ist Gegenstand zahlreicher Zivilklagen. Kläger wollen Gutachten und Schriftverkehr von Ex-Minister Jens Spahn sehen – und haben nun Erfolg.
Hintergrund ist das »Open House«-Verfahren, das das Bundesgesundheitsministerium nach Ausbruch der Coronapandemie im März 2020 durchgeführt hatte. Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken verkaufen.
Eine andere Person habe unter Bezugnahme auf einen Medienartikel beantragt, sämtlichen Schriftverkehr zwischen Spahn und einer Unternehmerin in den Jahren 2020 und 2021 zu bekommen. Das Ministerium habe beide Anträge abgelehnt. Dagegen wurde geklagt.
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