Es kann schon vorkommen, dass man sich seiner Schuld nicht ganz so bewusst ist. Wie anders aber ein 61-Jähriger die Vorwürfe gegen ihn am Landesgericht Korneuburg interpretierte, legte eine sehr einseitige Sicht der Dinge offen - Widersprüchlichkeiten eingeschlossen.
s kann schon vorkommen, dass man sich seiner Schuld nicht ganz so bewusst ist. Wie anders aber ein 61-Jähriger die Vorwürfe gegen ihn am Landesgericht Korneuburg interpretierte, legte eine sehr einseitige Sicht der Dinge offen - Widersprüchlichkeiten eingeschlossen.
Welche Stimmung bei einer Verhandlung wegen Diebstahls und Sachbeschädigung am Landesgericht Korneuburg herrschte, verdeutlicht vielleicht ein Satz des Richters: „Es ist nicht angeklagt, dass Sie das Opfer sind.“ Aus Sicht des 61-jährigen Diplomingenieurs vielleicht verständlich, wenn er eine ganze Hausgemeinschaft gegen sich wähnt, juristisch aber nicht haltbar. Konkret ging es um Überwachungskameras in der Garage einer Wohnhausanlage in Klosterneuburg.
Das half dem Richter bei der Wahrheitsfindung und bestätigte den 61-Jährigen gleichzeitig in seiner Opferrolle. Denn der Akt enthielt auch mindestens 20 Strafanzeigen des Angeklagten, der damit seine Nachbarn überzog. Mal soll er von einer Nachbarin angegriffen worden sein, mal soll sich ein Nachbar in der Garage vor ihm entblößt haben und so weiter. Am Kuriosesten geriet aber sein Vorwurf, dass man es mehrfach auf sein Auto in der Garage abgesehen gehabt hätte.
Mit all der Erfahrung hätte er es ahnen müssen - ohne Erfolg; stattdessen bekam er eine Litanei zu hören, was bisher alles geschah, natürlich zum Nachteil des 61-Jährigen. Mit der Opferrolle war zumindest in der Wohngemeinschaft am 31. Mai dieses Jahres Schluss - an diesem Tag wurde er seitens des Landesgerichts St. Pölten gerichtlich delogiert. Und jetzt wurde er von Hohenecker zu drei Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
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