Die Klima-Aktivisten der 'Letzten Generation' blitzten vor Gericht mit ihrer Beschwerde ab. Der Grund: ein Formalfehler 😮
Niederlage für Klimakleber vor Gericht in Linz. Die Aktivisten hatten Einspruch gegen mehrere hunderte Euro Strafe eingelegt. Das wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Der Grund: ein Formalfehler.
Es wurde nämlich bei der Einspruchsschrift im Vorfeld nicht die Strafe selbst, sondern die Strafhöhe beeinsprucht. Und die wurde aber schon von der Polizei reduziert. Darum wurden alle Beschwerden aus Formalgründen abgelehnt.Das Medieninteresse war groß, mehrere Journalisten warteten am Mittwoch im strömenden Regen vor dem Verwaltungsgericht.
Die Aktivisten wurden am Mittwoch von Anwalt Thomas Riesz von der Kanzlei Haslinger und Nagele vertreten. Mit dem Fehler bei der Einspruchsschrift hatte die Kanzler nichts zu tun, das waren andere Juristen. Die Kernfrage war, ob die Proteste vom Recht auf Meinungsäußerung, von der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gedeckt sind."Es ist das erste Verfahren dieser Art in Österreich", zitieren die OÖN den Juristen. Riesz glaubte im Vorfeld, gute Chancen zu haben.
Man sei dazu gezwungen, weil die Politik nichts unternehme. Die Bundesregierung missachte internationale Abkommen, indem die Klimaziele verfehlt werden. Alle anderen Protestformen hätten leider nicht den notwendigen Erfolg gezeigt. Deshalb sei ziviler Widerstand notwendig, so die Aktivisten."Wir berufen uns auf den rechtfertigenden Notstand", so Jelena S. im Vorfeld.
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So werden die Klimakleber heute vor Gericht argumentierenVier Aktivisten der 'Letzten Generation' haben heute ab acht Uhr einen wichtigen Termin beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Linz. Sie legen Beschwerde gegen ihre Strafen ein. [OÖNplus]
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