Mit dem Informationsfreiheitsgesetz sollen Kommunen aktiv über „Informationen von allgemeinem Interesse“ Auskunft geben müssen. Das gilt aber nur für Städte wie Schwechat mit mehr als 10.000 Einwohner.
it dem Informationsfreiheitsgesetz sollen Kommunen aktiv über „Informationen von allgemeinem Interesse“ Auskunft geben müssen. Das gilt aber nur für Städte wie Schwechat mit mehr als 10.000 Einwohner.
Das Amtsgeheimnis soll fallen. Stattdessen will die türkis-grüne Bundesregierung mit dem Informationsfreiheitsgesetz ein einklagbares Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen im Verfassungsrang schaffen. Dadurch müssten auch Gemeinden bei Bürgeranfragen auf jeden Fall beantworten und könnten sich nur zum Schutz einer Privatperson verwehren. Allerdings wurde nun bekannt, dass das nur Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner betreffen soll.
Bürgermeisterin Karin Baier betont diesbezüglich, dass die Braustadt bereits seit Jahren Teil der öffentlich zugänglichen Plattform „Offener Haushalt“ sei. Dort werden freiwillig zentrale Finanzdaten der Gemeinde veröffentlicht. In Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz fehle es ihr und der Rathausverwaltung allerdings noch an „tiefergehenden Informationen“, wie die Stadtchefin betont.
„Ich unterstütze diese Variante auf jeden Fall“, erklärt Prellenkirchens Bürgermeister Johann Köck und Obmann des ÖVP-Gemeindebundes im Bezirk. Für kleine Gemeinden wie seine mit 1.671 Einwohnerinnen und Einwohnern wäre es ein riesiger Aufwand, der ohne zusätzliches Personal nicht zu stemmen sei.
Ins selbe Horn stößt Thomas Schwab, SPÖ-Bürgermeister in Gramatneusiedl. Die Gemeinde ist zwar mit rund 3.700 Bürgerinnen und Bürgern mehr als doppelt so groß, personell dennoch überschaubar aufgestellt. „Als Gemeinde unterliegen wir ja dem Gebot der Sparsamkeit“, betont er. Eine Veröffentlichungspflicht würde den „Gemeindeapparat sprengen“, glaubt Schwab.
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