Die arbeitsrechtliche Aufarbeitung nach Kündigungen von RBB-Führungskräften in der Sender-Krise beschäftigt weiter die Justiz. Nun liegt ein weiteres Urteil vor.
Foto: dpa/Jörg Carstensen
Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem weiteren Fall die Klage einer RBB-Führungskraft gegen ihre Kündigung inmitten der Senderkrise abgewiesen. Die frühere Juristische Direktorin des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders, Susann Lange, scheiterte am Mittwoch im Wesentlichen mit ihrer Klage, wie das Gericht mitteilte. Der Vertrag sei sittenwidrig gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Simon Coenen.
Es ist bereits der dritte Fall, dass frühere RBB-Führungskräfte mit einer Klage gegen ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheiterten. Insgesamt liegen dem Gericht vier Klage-Fälle vor.Bei der Juristischen Direktorin ist das Gericht der Ansicht, dass der 2020 geschlossene Dienstvertrag aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld nichtig ist.
Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch.
In der Krise kam auch Kritik an einem undurchsichtigen Boni-System für Führungskräfte auf. Zudem wurde nach und nach bekannt, dass RBB-Führungskräfte Extrageld wegen der temporären Zusatzaufgabe des Führens des ARD-Vorsitzes bekamen – was eine ungewöhnliche Praxis in der ARD darstellte. In der Krise wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten fast alle – nämlich drei von vier - Direktoren sowie die Leiterin der Intendanzabteilung entlassen.
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