Das Berner Regionalgericht verurteilt die Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Eine zentrale Frage aber wird wohl nie restlos geklärt werden.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDas Berner Regionalgericht verurteilt die Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Eine zentrale Frage aber wird wohl nie restlos geklärt werden.Es geht ein Raunen durch das Publikum. Manche schütteln den Kopf. Andere blicken zu Boden. Die Stimmung im Assisensaal im Berner Amthaus ist bedrückt.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Mutter hat die Tat stets bestritten – auch bei den Einvernahmen vor Gericht. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.Einen Beweis gibt es nicht. Es ist ein Indizienprozess. Zehn Bundesordner voller Ermittlungsakten zeichnen ein Bild, das für das Gericht keinen Zweifel offenlässt: Die Mutter ist verantwortlich für den Tod des Mädchens.
16.45 Uhr, draussen war es knapp über null Grad, es wehte ein starker Wind. Dunkelheit. Mutter und Tochter verliessen die Wohnung im Könizer Ortsteil Niederwangen, gingen Richtung Wald. Zu Hause startete sie eine Suchaktion, rief Eltern von Freunden der Tochter an, benachrichtigte die Grossmutter. Gemeinsam gingen Mutter und Grossmutter dann in den Wald, fanden das tote Mädchen, schlugen Alarm.Seither sind 2 Jahre und 4 Monate vergangen. So lange dauerte die Suche nach Antworten. So lange sass die Frau in Untersuchungshaft. Nun trägt der Gerichtspräsident die Essenz der Ermittlungen in hohem Tempo vor. Die Urteilsverkündung dauert lediglich 45 Minuten.
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