Im Haushaltsentwurf ist, anders als in den Vorjahren, kein Geld für die Ausübung des Vorkaufsrechts vorgesehen. Ob das Instrument damit politisch tot ist, könnte sich an einem Fall in Neukölln entscheiden.
Da die aktuell im „Sondervermögen für die wachsende Stadt“ dafür vorgesehene Summe von 70 Millionen Euro laut Finanzverwaltung vollständig ausgegeben beziehungsweise verplant ist,Ganz ausgeschlossen ist die Anwendung dadurch nicht.
In Berlin wurde das Instrument zuvor vor allem angewendet, um die Verdrängung von Menschen aus ihren Kiezen zu verhindern und die soziale Mischung zu erhalten.Dass Missstände, die ein Vorkaufsrecht rechtfertigen, in den beiden Neuköllner Immobilien existieren, bestätigt die Stadtentwicklungsverwaltung. Allerdings verweist sie darauf, dass gerade deswegen die Ausübung des Vorkaufsrechts „unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten besonders herausfordernd“ sei.
Offen ist, ob der Senat dazu bereit ist – etwa indem er einem landeseigenen Wohnungsunternehmen einen entsprechenden Zuschuss gewährt. „Wir sind nach wie vor in intensiven Abstimmungen mit dem Senat“, sagte der Neuköllner Baustadtrat Jochen Biedermann dem Tagesspiegel. „Das hängt am Ende auch vom politischen Willen ab.“ Die Entscheidung könnte zeigen, ob der Senat das Vorkaufsrecht grundsätzlich für sinnvoll hält.
„Auch wenn die Fälle nicht den Umfang erreichen werden wie früher, finde ich es wichtig, dass wir das Instrument weiter anwenden“, sagte Biedermann. „Dass der Markt es nicht regelt, haben die letzten Jahre gezeigt. Insofern hoffe ich, dass es dafür politische und auch eine ausreichend finanzielle Unterstützung gibt.“
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