Verbände wollten einen Baustopp für das Rügener LNG-Terminal. Der würde den engen Zeitplan empfindlich stören. Nun haben die LNG-Gegner einen weiteren Rückschlag kassiert.
Auch der Naturschutzbund hat im Streit um das Rügener Terminal für Flüssigerdgas sein Ziel eines Baustopps vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verfehlt. Das Gericht bestätigte eine entsprechende Entscheidung. Vergangene Woche hatte es schon einen entsprechenden Antrag auf Rechtsschutz der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt.
Die Begründung der jüngsten Entscheidung entspricht laut Gericht in wesentlichen Teilen der Begründung der Entscheidung zum DUH-Antrag. Das Gericht hatte darin nach summarischer Prüfung mitgeteilt, die beklagte Genehmigung gehe mit Blick auf die kommenden Heizperioden zu Recht davon aus, dass die Gasversorgungskrise anhält.
Landesgeschäftsführerin Rica Münchberger kritisierte: «Insgesamt führt die Entscheidung zu einer Niederlage für die Natur. Der Beschleunigungsrausch der Bundesregierung wirkt sich in Verfahren wie dem vorliegenden in gravierender Weise auf den Rechtsschutz aus.» Die Klage richtete sich gegen die Genehmigung des ersten Seeabschnitts der Anbindungspipeline des geplanten Terminals. Die insgesamt rund 50 Kilometer lange Leitung soll das Terminal in Mukran im Norden Rügens mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin verbinden. Die Klage an sich ist wie schon im Fall der DUH mit der Ablehnung des Eilantrags nicht entschieden. Ebenso liegt noch eine Klage der Gemeinde Binz samt Eilantrag in Leipzig vor.
Noch im kommenden Winter soll das Terminal nach Vorstellungen der Bundesregierung betriebsbereit sein. Sie hält das Terminal in Mukran unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. Kritiker sprechen hingegen von nicht benötigten Überkapazitäten und sehen die Umwelt und den für Rügen wichtigen Tourismus gefährdet.
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