Kanton rät bei Einsprachen von einem Kostenvorschuss ab – Hochdorf macht's trotzdem

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Kanton rät bei Einsprachen von einem Kostenvorschuss ab – Hochdorf macht's trotzdem
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Wer bei einem Baugesuch Einsprache erhebt, muss in Hochdorf 500 Franken zahlen. Obwohl dies dem Baugesetz entspricht, empfiehlt es der Kanton nicht.

Wer bauen will, muss bei der Gemeinde ein Baugesuch oder einen Gestaltungsplan einreichen. Hat jemand gegen dieses Vorhaben etwas einzuwenden, kann er oder sie eine Einsprache machen. In der Regel ist das gratis.

Wer allerdings in der Gemeinde Hochdorf Einsprecherin oder Einsprecher ist, muss einen Kostenvorschuss von rund 500 Franken berappen. Dies diene der Sicherstellung der amtlichen Kosten, liest man zum Beispiel beim Baugesuch zur Sanierung des Alters- und Pflegeheims Sonnmatt. Werde der Betrag nicht überwiesen, trete die Gemeinde nicht auf die Einsprache ein.

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