Der Regierungsrat will mit der Änderung des Polizeigesetzes den Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt verbessern.
“. Die durch eine Gesetzesänderung vorgesehene Ausweitung der Kompetenzen der Kantonspolizei sieht verschiedene Massnahmen vor. Diese ermöglichen dem Opfer von häuslicher Gewalt etwa, die eigene Wohnung nutzen zu können, ohne sie mit der gewalttätigen Person teilen zu müssen. Demnach können Gewalttäter aus der Wohnung, dem Haus und auch aus der Umgebung der Opfer verwiesen werden und ihnen kann die Rückkehr untersagt werden.
Durch die Änderung des Polizeigesetzes sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Oktober 2025 vorgesehen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Änderung zum Polizeigesetz zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen. Die Motion „Schutzmassnahmen für Betroffene von häuslicher Gewalt“ soll als erfüllt abgeschrieben werden.
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