Halle/MZ (ots) - Wegen einer verbotenen Liebesbeziehung zu einem Häftling hat das Verwaltungsgericht Magdeburg eine Justizvollzugsbeamtin um ein Amt zur Obersekretärin zurückgestuft. Das berichtet die
Wegen einer verbotenen Liebesbeziehung zu einem Häftling hat das Verwaltungsgericht Magdeburg eine Justizvollzugsbeamtin um ein Amt zur Obersekretärin zurückgestuft. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf das im Februar gefällte und im Juni veröffentlichte rechtskräftige Urteil . Die Frau wurde zudem in ein anderes Gefängnis versetzt, wie das Justizministerium auf MZ-Anfrage erklärte.
Die 1974 geborene Beamtin war im Gefängnis von Burg als Ergotherapeutin eingesetzt. Ende 2016 kam sie einem Gefangenen näher und begann eine Liebesbeziehung - offenbar ohne dass es jemandem auffiel.
Mit dem Eingehen einer Liebesbeziehung zu einem Gefangenen gefährde eine Justizvollzugsbeamtin sich selbst, die Kollegen und auch die Gefangenen, heißt es in dem Urteil. Durch das Schreiben von Liebesbriefen habe sich die Frau zudem erpressbar gemacht, der Gefangene hätte das Material jederzeit zu seinen Gunsten einsetzen können.
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5811320KI-Champions: 3 Top-Werte, die Ihr Portfolio revolutionierenFordern Sie jetzt den brandneuen kostenfreien Sonderreport an und erfahren Sie, wie Sie von den enormen Wachstumschancen im Bereich Künstliche Intelligenz profitieren können - 100 % kostenlos.Hier klicken
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