13 Jahre zu Unrecht in Haft?: Justiz fordert Freispruch im Prozess um 'Badewannen-Mord'
Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern fordert die Staatsanwaltschaft Freispruch für den angeklagten Manfred Genditzki. Er hatte für die mutmaßliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen. Die Staatskasse sei verpflichtet, Genditzki dafür zu entschädigen, sagte Staatsanwalt Michael Schönauer.
Der 62-Jährige, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten.
Den komplexen Berechnungen von Sachverständigen zufolge, die Ende Mai im Prozess ausgesagt hatten, starb die Witwe an jenem 28. Oktober 2008 später, als bisher angenommen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit liege der Zeitpunkt ihres Todes nach 15.30 Uhr, möglicherweise sogar erst gegen 17.00 Uhr, sagte der Stuttgarter Thermodynamiker Nils Hansen.
Zu der Zeit war Genditzki aber laut Anklage nicht mehr in der Wohnung der Frau, die er regelmäßig im Alltag unterstützt hatte und mit der er, seine Frau und sein kleiner Sohn auch eine Art Freundschaft pflegten. Gegen 15.30 Uhr war der damalige Hausmeister des Anwesens in einem Supermarkt beim Einkaufen, wie ein Kassenzettel belegen soll.
Nach einem jahrelangen Kampf Genditzkis wurde der Fall neu aufgerollt - was höchst selten vorkommt. Im neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört worden, die den jahrelang inhaftierten Mann aus Sicht seiner Verteidigung entlasten. "Wir rechnen mit einem Freispruch", hatte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick zu Beginn des Prozesses erklärt. Sie geht davon aus, dass die alte Dame schlicht einen Unfall hatte und sich den Kopf aufschlug, als sie in die Wanne stürzte.
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