Jungen erstochen: Verurteilung wegen Mordes?
Wegen der Tötung eines 13-Jährigen in einem zentralen Berliner Park erwartet den Täter nun möglicherweise doch eine Verurteilung als Mörder. Die Wertung als Totschlag sei rechtsfehlerhaft, urteilte ein Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Mittwoch. Revision eingelegt hatte die Mutter des Jungen als Nebenklägerin.
Die Revision des Angeklagten wurde hingegen verworfen. Er hatte dem ihm unbekannten Jungen bei einer zufälligen Begegnung Ende Oktober 2020 nach gegenseitigen Beleidigungen ein Messer in die Herzgegend gestochen und einen Begleiter erheblich verletzt. Der 13-Jährige, der mit seiner Familie aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, starb noch im Park.
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