Einige Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können sich strafbar machen. Wer in diesem Alter Nacktfotos von sich oder anderen verschickt, verbreitet kinderpornografische Inhalte.
So manche Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren machen sich strafbar – versehentlich. Wer in diesem Alter Nacktfotos von sich oder anderen verschickt, verbreitet kinderpornografische Inhalte. Nun warnt das Bundeskriminalamt.. So beginnt ein neues Aufklärungsvideo des Bundeskriminalamts . Kein Problem, in wenigen Sekunden ist ein hübsches Foto gemacht und per Whatsapp oder Snapchat zurückgeschickt. Das ist nicht verboten – solange man dabei bekleidet ist., auch Sexting genannt.
Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren handelt es sich um Jugendpornografie. Auch das kann strafbar sein, außer wenn die Inhalte mit Einwilligung der oder des dargestellten Jugendlichen gefertigt werden und innerhalb einer sexuellen Partnerschaft zum persönlichen Gebrauch ausgetauscht werden. Insbesondere Jugendliche, die sich selbst filmen, spielten mittlerweile eine beachtliche Rolle im Deliktbereich der kinder- und jugendpornografischen Inhalte, heißt es vom BKA. 41,3 Prozent der Tatverdächtigen seien minderjährig. Den Eltern rät die Behörde deshalb, offen mit ihren Kindern zu sprechen und sie aufzuklären – über rechtliche und soziale Folgen solcher Inhalte.
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