Illegale Kriegswaffen, Kriegswaffenteile und Munition im Kreis Schleswig-Flensburg sichergestellt
Eine Vielzahl illegaler Waffen und Munition hat die Polizei auf dem Gehöft eines 58-jährigen Mannes aus dem Kreis Schleswig-Flensburg sichergestellt.
Aufgrund eines Ermittlungsverfahrens des Polizeirevieres Schleswig und einem daraus entstandenen Anfangsverdachtes von Straftaten nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein wurde von der Staatsanwaltschaft Flensburg ein Durchsuchungsbeschluss beantragt.
Für ein Sondieren von Flächen, egal ob es die eigenen sind oder nicht, bedarf es einer Genehmigung des archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein . Eine Genehmigung ist erst nach bestandener Zertifizierung über das ALSH zu erlangen. An diese ist eine entsprechende Sachkunde geknüpft. Sondiert man ohne eine entsprechende Genehmigung, begeht man eine Straftat nach dem Denkmalschutzgesetz.
Sowohl die widerrechtliche Inbesitznahme von archäologischen Funden als auch von Kampfmitteln in Aneignungsabsicht sind strafbar!
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