OLG Stuttgart verneinte Ad-hoc-Pflicht. Vorstände der Porsche SE mussten nicht wissen, was VW wusste.
Die Porsche SE hat sich im Rechtsstreit mit Anlegern über Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Volkswagen in einem wichtigen Punkt durchgesetzt. Die VW-Großaktionärin sei nach Auffassung der Richter nicht verpflichtet gewesen, den Kapitalmarkt schon im Juni 2008 über die Abgasmanipulation bei VW-Dieselfahrzeugen zu informieren, erklärte das OLG Stuttgart am Mittwoch.
Die Vernehmung der bis Ende 2009 amtierenden Vorstandsmitglieder der Porsche SE Wendelin Wiedeking und Holger Härter hätte keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese die illegalen Abschalteinrichtungen kannten oder darüber hätten Bescheid wissen müssen.Hunderte Anlegerinnen und Anleger beklagen, die Porsche SE habe den Kapitalmarkt zu spät über den im September 2015 aufgedeckten Dieselabgasskandal bei Volkswagen informiert.
Musterkläger ist ein Pensionsfonds der britischen Stadt Wolverhampton. Nach Auffassung der Investoren hätte die PSE sowohl in den Anfängen des Abgasskandals 2008, als die Abschalteinrichtungen eingebaut wurden, als auch in der Phase der Aufdeckung durch US-Behörden in den Jahren 2014 und 2015 per Ad-hoc-Mitteilung über Dieselgate informieren müssen.
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