Schlagersängerin Melanie Müller soll von der Bühne aus mehrfach den Hitlergruß Richtung Publikum gezeigt haben.
Der Prozess wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen beginnt am 18. Juni, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.Müller soll laut Anklage im vergangenen August in ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette aufbewahrt haben. Das Gericht hat einen weiteren Termin am 2. Juli angesetzt, dann könnte ein Urteil fallen.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte im Mai Anklage gegen Müller erhoben, weil sie öffentlich mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll. Dabei beziehen sich die Ermittler auf einen Vorfall in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig. Auf einer Veranstaltung soll sie von der Bühne aus mehrfach den Hitlergruß Richtung Publikum gezeigt haben.
Müller hatte die Vorwürfe und jegliche Nähe zu „Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut“ zurückgewiesen. Die fragliche Geste sei eine Bewegung gewesen, um das Publikum anzuheizen, hatte sie betont. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen durchsuchte die Polizei im vergangenen Jahr Müllers Wohnhaus in Leipzig. Für die Sängerin gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren.
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