Sachverständige im Bundestag berieten erneut über das Hinweisgeberschutzgesetz. Das war bereits verabschiedet, doch der Bundesrat blockierte. Nun sind aus einem Gesetz zwei geworden. Nicht alle finden das gut.
: dem Hinweisgeberschutzgesetz. Doch erneut beschäftigte sich der Rechtsausschuss mit den Regelungen, die Whistleblower:innen besser schützen sollen. Und zwar, nachdem ein erstes Gesetz bereits vom Bundestag beschlossen worden war.
Dieser Zug hat zwei Effekte: Zum einen wäre der nicht zustimmungspflichtige Teil dann mit der Abstimmung im Bundestag erledigt – der Schaden durch eine Ablehnung also begrenzt; zum anderen Thüsing ist in diesem Fall skeptisch, denn eine Teilung eines Gesetzes dürfe nicht willkürlich erfolgen. Daher sei das Vorgehen der Ampel-Regierung risikobehaftet und stehe „unter dem Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit“. Thüsing empfahl, lieber den Vermittlungsausschuss anzurufen und dort nach einem Kompromiss zu suchen.
Kosmas Zittel vom Whistleblower-Netzwerk nannte die Aufteilung des Gesetzes „ein bisschen wie die Wahl zwischen Pest und Cholera“. Wenn nur eines der Gesetze durchkomme, hätte man ein Zwei-Klassen-Recht bei Bundes- und Landesbeamten. Das wäre zum einen nicht mit der EU-Richtlinie konform, zum anderen sende es auch „nicht so ein gutes Signal an die eigenen Mitarbeiter“, wenn man sie schlechter stelle als ihre Bundeskollegen.
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