Etappensieg für Beschuldigte: Für die Hausdurchsuchungen beim Meinungsforschungsinstitut Demox lag laut OLG Wien kein Anfangsverdacht vor.
Verdacht des Betrugs, der Untreue und der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen: Wegen dieser Vorwürfe ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen das Markt- und MeinungsforschungsinstitutOb von den Vorwürfen etwas übrigbleibt, darf mittlerweile aber bezweifelt werden.vor dem ÖVP-U-Ausschuss im Juli 2022.
fest, nachdem Unterhuber Beschwerde eingebracht hatte. Laut dem OLG-Beschluss vom 24. Mai, der dem KURIER vorliegt,Laut dem Beschluss war das „Sachverhaltssubstrat“ zumindest zu jenem Zeitpunkt, als die Durchsuchungen bewilligt wurden, nicht vorhanden. Es hätten sich „keine bestimmten Anhaltspunkte“ ergeben, „aufgrund derer hätte angenommen werden können, dass eine Straftat begangen wurde“, begründet das OLG. Und ohne bestimmte Anhaltspunkte liegt kein Anfangsverdacht vor.
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