Hartz-IV-Nachfolger: Wie viel Bürgergeld darf's sein?

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Hartz-IV-Nachfolger: Wie viel Bürgergeld darf's sein?
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Der Regelsatz soll 502 Euro betragen. Sozialverbände kritisieren dies als zu niedrig, der Handwerksverband als zu hoch.

Aktion „Hungern oder Frieren“ der Landesarmutskonferenz vor dem Finanzministerium Hannover Foto: Melissa ERichsen/dpa

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sagte am Montag: „Nach unseren Berechnungen würde ein seriös berechneter Regelsatz derzeit 678 Euro betragen.“ Schneider fordert die Erhöhung der Regelsätze um mindestens 200 Euro schon ab diesem Herbst. Außerdem sollten Stromkosten genauso derzeit schon die Heiz- und Mietkosten vom Jobcenter übernommen werden.

Helen Steinhaus, Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei“ plädiert zudem für die Abschaffung der Sanktionen im Bürgergeld. Das Institut für Sozial- und Wirtschaftsforschung führte im Auftrag des Vereins eine Studie durch. Ein Ergebnis: Geldkürzungen bringen Menschen nicht nachhaltig in Arbeit, sondern haben einen einschüchternen Effekt und können sogar Krankheiten verursachen.

„Statt anderen öffentlich Ratschläge zu erteilen, sollte der Handwerksverband dafür sorgen, dass die Beschäftigten der Branche für ihre gute Arbeit auch gute Löhne bekommen“, empfiehlt hingegen der Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Jan Korte. Auch seine Partei fordert eine noch stärkere Erhöhung des Regelsatzes: „Das aktuell geplante,Bürgergeld' ist kaum etwas anderes als Hartz-IV plus Inflationsausgleich.

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