„Hängt die Grünen“: Mildes Urteil zu Hetzplakaten

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Mildes Urteil: Die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ verbreitete im deutschen Bundestagswahlkampf 2021 Hetzplakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“.

Die Plakate der deutschen Kleinstpartei „Der III. Weg“ sorgten für Empörung im deutschen Wahlkampf 2021.

Die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ verbreitete im deutschen Bundestagswahlkampf 2021 Hetzplakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“. Das Landgericht München hat den Ex-Vorsitzenden nun unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein weiterer Angeklagter bekam einen „Freispruch zweiter Klasse“. In der ersten Instanz war der nun freigesprochene 42-Jährige noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Da der Mann nach dem Abhängen der Plakate durch die Behörden deren „umgehende Wiederaufhängung“ gefordert habe, sei ausgeschlossen, dass diese ursprünglich ohne seine Beteiligung aufgehängt worden seien.Erst vor wenigen Tagen verurteilte das Amtsgericht Zwickau ebenfalls einen Funktionär des III. Weges im Zusammenhang mit den Plakaten, die auch in Sachsen aufgehängt worden waren. Dort hatte die Verteidigung argumentiert, dass Grün auch die Farbe des III.

Das Landgericht München erklärte nun, die Plakate bezögen sich eindeutig auf Anhänger der Partei die Grünen und seien ein „eindeutiger Gewaltaufruf bis hin zum Tötungsdelikt“. Hinweise darauf, dass die Aufforderung nicht ernst gemeint gewesen sei, gebe es nicht.

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