Bestehende Handyverträge werden mit April für viele Kundinnen und Kunden teurer.
Drei und A1 haben Preisanhebungen der Gebühren bereits bestätigt, so die Arbeiterkammer in einer Mitteilung. Drei werde die Gebühren je nach Tarif um 8,5 bis 11,5 Prozent anheben, A1 um 8,5 Prozent. In vielen Handyverträgen stehen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkanbietern erlauben, bestimmte Gebühren an den Verbraucherindex anzupassen.
Telefonietarife bei Drei werden dadurch ab 1. April um durchschnittlich 2,20 Euro monatlich teurer werden, Datentarife um 2 Euro. Bei A1 werden die Grundgebühren und Servicegebühren mit einer Preiserhöhung von 8,5 Prozent betroffen sein. Magenta habe sich zu den Preisanpassungen nicht geäußert. Kleinere Mobilfunkanbieter wie unter anderem Spusu, HOT, georg oder krone mobil hätten keine Klauseln in ihren Verträgen, die diese Indexanpassungen erlauben würden. Mitte Jänner habe aber Yesss bei Neuverträgen Indexanpassungsklauseln eingeführt.
Verbraucher haben bei Preiserhöhungen, die auf Wertanpassungs- oder Indexklauseln basieren, laut einem EuGH-Urteil kein Sonderkündigungsrecht.
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