Endlich überall Gras rauchen? Fehlanzeige. Trotz Teil-Legalisierung durch den Bundesrat wird der Konsum oftmals nicht erlaubt sein. Was Konsumenten nun beachten müssen.
Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die Cannabis-Legalisierung in Deutschland gegeben. Damit wird der Anbau, Besitz und natürlich auch der Konsum der Droge unter bestimmten Voraussetzungen legal.bleiben. Grund dafür ist die Abstandsregel, die den Cannabis-Konsum in der Nähe von Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten untersagt.
Deutlich wird jedoch: In der praktischen Umsetzung wird schwer zu ermitteln sein, wo gekifft werden darf und wo nicht – zumal es in der Berliner Innenstadt viele Kinderläden und ähnliche Einrichtungen gibt, die ebenfalls unter die Regelung fallen dürften.Niklas Schrader, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, würdigte die Legalisierung auf der Plattform „X“ zwar als „richtigen Schritt“.
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger, kritisierte die Legalisierung stattdessen allgemein:, sagte er dem Tagesspiegel. Das Gesetz der Ampel führe zu einer „völlig unkontrollierbaren Verbreitung von Cannabis und einem unverantwortlichen Anstieg des Cannabiskonsums und der Zahl der Konsumenten“. Die Bundesregierung mache sich „zum Erfüllungsgehilfen der Organisierten Kriminalität“.
. Dass die Preise in den Clubs höher sein werden als auf dem Schwarzmarkt, hält er ebenfalls für denkbar, sieht das aber nicht als gravierendes Problem: „Die Konsumenten werden lieber einen kleinen Aufpreis zahlen, wenn sie genau wissen, woher das Produkt stammt.“Besitz und Anbau der Droge zum 1. April mit Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal
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