👨⚖️🔨 Google Fonts auf der Webseite und Abmahnschreiben im Postkasten. Die Abmahnwelle ist gar nicht rechtskräftig, so ein neues Urteil.
Wer Google Fonts auf seiner Webseite nutzt, kann ein automatisiertes Abmahnschreiben aufgrund von angeblichen Datenschutzverstößen erhalten. Nun gibt es ein neues Urteil, dass diese Abmahnwelle nicht rechtskräftig ist.
Wer eine Webseite erstellt und dort die kostenlosen Schriftarten von Google Fonts benutzt, kann rechtliche Konsequenzen zu fürchten haben. Laut einem Urteil des Landgerichts München vom Januar 2022 ist die , wenn die Webseitenbesucher nicht zuvor ihre Einwilligung erteilt haben. Seit diesem Urteil gab es etliche Abmahnungen gegen Webseitenbetreiber, die Schriftarten von Google-Servern nutzen. Nun gibt es einen neuen Rechtsspruch vom Landgericht München I.ist es eine missbräuchliche Nutzung des Rechts, wenn automatisierte Abmahnschreiben wegen angeblicher Datenschutzverstöße an Webseitenbetreiber gesendet werden.
Bei den automatisierten Abmahnungen ist besonders die IG Datenschutz aktiv, die im Dezember 2022 selbst wegen Abmahnbetrugs und Erpressung angezeigt worden war. Laut dem Verfahren habe der Prozessbevollmächtigte eingeräumt, mindestens 100.000 Abmahnungen verschickt zu haben und damit wohl 340.000 Euro eingenommen zu haben.
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