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Glyphosat: Bitterer Rückschlag für Bayer

Schwere Schlappe für den Chemie-und Pharmakonzern Bayer. Das Oberste Gericht der USA nimmt den Revisionsantrag des deutschen Konzerns im Fall des kalifornischen Klägers Edwin Hardeman nicht an. Die Ablehnung hatte sich abgezeichnet, nachdem Mitte Mai Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, die die US-Regierung vor demvertritt, dem Gericht von der Annahme des Antrags abgeraten hatte.

Bayer zeigte Unverständnis."Wir können die Ablehnung des Falls Hardeman durch den Supreme Court nicht nachvollziehen", teilte das Unternehmen am Nachmittag mit. Die Entscheidung untergrabe die Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen für Unternehmen, weil sie zulasse, dass jeder einzelne Bundesstaat der USA unterschiedliche Gebrauchshinweise verlangen könne.

Das Urteil im Fall Hardeman ist jetzt rechtskräftig. Bayer muss ihm insgesamt 25 Millionen Dollar zahlen. Die ursprüngliche, von einem Geschworenengericht 2019 zugesprochene Summe lag bei gut 80 Millionen Dollar. Sie wurde aber dann später vom zuständigen Richter aus formalen Gründen deutlich gekürzt. Wie Tausende andere Menschen in den USA hatte Hardeman das glyphosathaltige Mittel Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich gemacht.

Im vergangenen Jahr hatte Bayer für den Fall, dass das Oberste Gericht die Revision nicht annimmt oder im Sinne der Kläger urteilt, Vorsorge getroffen und zusätzliche Rückstellungen in Höhe von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Es werde erwartet, schreibt Bayer in seiner Stellungnahme, dass der Supreme Court"demnächst" darüber entscheidet, ob es den Antrag von Bayer annimmt, den Fall des Ehepaares Pilliod zu überprüfen.

Es ist der zweite Rückschlag für Bayer binnen weniger Tage. In der vergangenen Woche wies ein Bundesgericht die US-Umweltbehörde EPA an, die Gesundheitsrisiken vonerneut zu überprüfen. Das Gericht stufte die Bewertung der EPA, wonach der Wirkstoff Glyphosat im Unkrautvernichter Roundup keine besondere Gefahr für Menschen darstelle, als zweifelhaft ein.

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