Die Wahl kann nach der Karlsruher Entscheidung vorerst stattfinden. Allerdings könnte das Gericht die Wahl im Hauptsacheverfahren doch noch für verfassungswidrig erklären.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Wahlwiederholung in Berlin abgelehnt. Damit kann die Wahl am 12. Februar vorerst wie geplant stattfinden.Sie dürfte erst nach dem Wahltermin fallen. Der Eilantrag wurde ohne Begründung abgelehnt, diese erhalten die Antragsteller und die Öffentlichkeit erst später.
Ein reguläres Rechtsmittel gegen das Berliner Urteil vom 16. November gab es nicht. Gegen jede rechtskräftige Gerichtsentscheidung kann aber Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt werden. Der Beschluss betrifft das bekannteste und größte von mehreren anhängigen Verfahren – und dort erst einmal nur den Eilantrag.Standort erkennen
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