Im zweiten cumex-Prozess gegen den ehemaligen Steueranwalt Hanno Berger hat das Landgericht Wiesbaden eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verhängt. Berger gilt als einer der Architekten des Cum-ex-Betrugssystems.
Mittelsdorf erklärte, Berger sei zwar nicht der Erfinder der Cum-Ex-Struktur gewesen, die bereits vor ihm hauptsächlich im Eigenhandel der Banken erfolgreich umgesetzt worden sei. Jedoch habe er für deren Verbreitung unter vermögenden Privatinvestoren gesorgt und diesen ein »Rundum-sorglos-Paket« angeboten.Berger hatte sich 2012 nach der Durchsuchung seiner Kanzlei in die Schweiz abgesetzt. Er war im Februar 2022 an die deutsche Justiz ausgeliefert worden.
Vom Landgericht Bonn war Berger im Dezember in einem anderen Verfahren bereits zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hatte angekündigt, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen. Berger hat stets erklärt, das Vorgehen sei ein legales Steuersparmodell. Doch im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die Cum-ex-Transaktionen als strafbar bewertet.
Gegen Berger wurden zwei getrennte Prozesse geführt, da sich die Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Köln, die jeweils die Auslieferung Bergers angestrengt hatten, nicht auf eine Zusammenführung der beiden Verfahren einigen konnten. In Bonn hatten die Ankläger Berger vorgeworfen, einen Steuerschaden von gut 278 Millionen Euro verursacht zu haben.
Razzien bei Banken wegen des Cum-ex-Komplexes gibt es immer noch, zuletzt etwa in den Frankfurter Büros der japanischen Investmentbank Nomura sowie von BNP Parisbas und in Frankreich bei den Großbanken Société Générale, BNP Paribas und HSBC. Die Deutsche Bank musste im September zusammen mit der Warburg Bank und The Bank of New York Mellon 60 Millionen Euro wegen der illegalen Aktiengeschäfte an den Fiskus zurückzahlen.
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