Gericht: Kritik an öffentlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht

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Subjektive Kritik an der Qualität und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreit einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

zufolge nicht von der Pflicht zur Beitragszahlung. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Urteilsbegründung des Münchner Gerichts hervor. Der Rundfunkbeitrag werde"ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben", erklärte dieses unter Verweis auf die entsprechende einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Das Urteil erging nach Gerichtsangaben bereits am 17. Juli, allerdings wurde erst jetzt die schriftliche Begründung veröffentlicht. Eine Revision ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu. Dagegen kann die unterlegene Klägerin aber noch mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen.

Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören die Sendeanstalten ARD und ZDF sowie das Deutschlandradio. Privathaushalte, Unternehmen und Institutionen finanzieren diesen durch die Zahlung einer monatlichen Gebühr. Das Modell steht immer wieder in der Kritik. Diese verbindet sich jüngst in Teilen des politischen Spektrums mit dem Vorwurf, die öffentlichen Sender bildeten die in der Gesellschaft bestehenden politischen Einstellungen nicht vollständig ab.

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