Ein 36-Jähriger, der im Juni einen gefälschten Impfpass vorlegte, wurde freigesprochen. Dies ist erst seit November strafbar.
Ein 36-Jähriger, der wegen der Vorlage eines gefälschten Impfpasses angeklagt war, wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen. Tatsächlich hat sich der Mann überhaupt nicht strafbar gemacht, als er im Juni 2021 mit einem falschen Impfpass in einer Köpenicker Apotheke versuchte, ein digitales Zertifikat zu bekommen.
Und auch die in Paragraf 277 des Strafgesetzbuches geregelte Fälschung von Gesundheitszeugnissen fand hier keine Anwendung. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt. Mittlerweile wäre ein solches Verhalten strafbar und könnte mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Dies gilt allerdings erst seitdem Paragraf 277 am 24. November 2021 geändert wurde., nur gegenüber Behörden und Versicherungsgesellschaften strafbar.
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