Gas, Strom, Fernwärme: So ermitteln Sie die jetzt richtige Abschlagszahlung

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Preisbremsen richtig einberechnen - Gas, Strom, Fernwärme - so ermitteln Sie Ihre richtige Abschlagszahlung

Symbol oder Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eineDas Jahresende könnte für viele Verbraucher ein verwirrendes gewesen sein. Ab dem 1. Januar erhöhen zahlreiche Anbieter von Erdgas, Fernwärme und Strom ihre Tarife aufgrund der steigenden Energiepreise. Gleichzeitig gelten aber auch die Preisbremsen der Bundesregierung – aber erst ab März, dafür dann rückwirkend ab Januar.

Bei Gas und Fernwärme wird es schwieriger. Hauseigentümer haben hier ebenfalls direkte Verträge mit Anbietern und können die Preise dort nachsehen. Mieter hingegen bekommen von ihrem Vermieter meist nur eine Jahresabrechnung, die zudem nicht zwingend zum Jahreswechsel ausgestellt wird.

Eine faire monatliche Abschlagszahlung ergibt sich jetzt also, wenn Sie die errechneten Kosten durch zwölf Monate teilen.Die von der Bundesregierung eingeführte Gas- und Strompreisbremse soll Ihresenken. Sie ist allerdings etwas kompliziert auszurechnen. Basis ist der Verbrauch des Vorjahres. 80 Prozent dessen sind durch die Bremsen gedeckelt auf 40 Cent je Kilowattstunde für Strom, 12 Cent für Erdgas und 9,5 Cent für Fernwärme.

Dabei müssen Sie beachten, dass die Preisbremse erst ab März gilt, dann aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Das bedeutet, dass Ihr Anbieter in den ersten beiden Monaten des Jahres noch einen höheren Abschlag fordern wird, Ihnen davon aber entsprechend Geld im März zurückzahlt. Die etwas komplizierte Regelung dient dazu, dass Energieversorger etwas mehr Zeit haben, die Preisbremsen organisatorisch umzusetzen.

Gibt Ihr Anbieter Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abschlagszahlung freiwillig anzupassen, können Sie hier korrigierend eingreifen. Geht das nicht, sollten Sie sich an Ihren Anbieter wenden. Im Zweifelsfall helfen Ihnen hierbei auch die Verbraucherzentralen.

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