Bewerbungsprozess geschafft, Vertrag unterschrieben und ab in den Job: Na ja fast, denn plötzlich ordnet der neue Chef eine Einstellungsuntersuchung an. Ist das überhaupt erlaubt?
Bewerbungsprozess geschafft, Vertrag unterschrieben und ab in den Job: Na ja fast, denn plötzlich ordnet der neue Chef eine Einstellungsuntersuchung an. Ist das überhaupt erlaubt?
Manche Arbeitgeber wollen Bewerberinnen und Bewerber oder neu eingestellte Beschäftigte zur Einstellungsuntersuchung vorladen. Doch was wird da untersucht und warum ist das nötig? Und: Was sind Ihre Rechte in dieser Situation? Es kommt vor allem darauf an, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Zweck eine Einstellungsuntersuchung gemacht wird. Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ordnet ein.
Wer während der Bewerbungsgespräche oder im Arbeitsvertrag keine Zustimmung zur Durchführung einer Einstellungsuntersuchung gegeben hat, ist auch nicht verpflichtet, sich einer solchen Untersuchung zu unterziehen, so Meyer. Eine entsprechende Zustimmungserklärung müsse zudem genau erläutern, welche Untersuchungen durchgeführt werden, welchen Zweck sie haben und wie die Ergebnisse verwendet werden.
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